Kinderkrippe und Kindergarten
Vorläufige Fassung
Dieser Text fasst zusammen, was die Marktgemeinde Hornstein zu ihrer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung veröffentlicht hat, sowie die Bestimmungen des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009. Verbindlich ist die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung (KBEO) der Gemeinde. Bis deren Wortlaut hier hinterlegt ist, gilt bei Abweichungen die KBEO.
Öffnungszeiten
Die Einrichtung ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 06:45 bis 17:00 Uhr geöffnet; das sind 51,25 Wochenstunden. Eine Ausweitung ist unter den in der KBEO (Punkt IV) genannten Voraussetzungen möglich.
Von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 14:30 Uhr ist die Eingangstür aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Diese Zeiten sind der ungestörten pädagogischen Arbeit und der Ruhezeit der Kinder vorbehalten.
Kindergartenjahr
Das Kindergartenjahr beginnt am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.
Schließtage
Geschlossen ist an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und am 31. Dezember. Diese Tage sind im Portal hinterlegt und wirken sich auf die Abrechnung der Essensbeiträge aus.
Ferienbetreuung
In den Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster-, Pfingst- und Hauptferien findet Betreuung statt, sobald ein Bedarf gemeldet ist. Berufstätige Eltern melden ihren Bedarf schriftlich an und weisen ihn durch eine Bestätigung des Arbeitgebers nach.
Die Fristen: für Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien bis zum 15. September, für Oster-, Pfingst- und Hauptferien bis zum 15. Jänner.
Der Betrieb wird jedenfalls aufrechterhalten, sobald für mindestens vier angemeldete Kinder ein konkreter Bedarf bekanntgegeben wird.
Beiträge
Der Materialbeitrag beträgt 60,50 Euro je Halbjahr einschließlich 10 Prozent Umsatzsteuer. Er deckt Bastelmaterialien, Geschenke sowie außerordentliche Jausen zu Fasching, Nikolaus und Ostern ab.
Das Mittagessen kostet im Kindergarten 5,30 Euro und in der Kinderkrippe 4,90 Euro je Mahlzeit. Für Kindergartenkinder wird einmal wöchentlich am Vormittag eine gesunde Jause angeboten; die Teilnahme ist freiwillig.
Abgerechnet wird monatlich im Nachhinein. Der Betrag ist bis zum 14. Tag nach der Vorschreibung zu begleichen.
Abmeldung bei Abwesenheit
Erkrankt ein Kind oder fehlt es aus einem anderen Grund, ist die Einrichtung zu verständigen. Über das Portal lässt sich eine Abwesenheit unmittelbar melden; rechtzeitig gemeldete Tage werden beim Essensbeitrag nicht verrechnet.
Kontakt
Kindergarten und Kinderkrippe Hornstein, Schulgasse 10, 7053 Hornstein. Telefon 02689/2226-33, kindergarten@hornstein.bgld.gv.at Leitung: Marlene Fuchs, Stellvertretung: Caroline Pincolits
Marktgemeinde Hornstein, Rathausplatz 1, 7053 Hornstein. Telefon 02689/2225, post@hornstein.bgld.gv.at
Schulische Tagesbetreuung (Volksschule)
Vorläufige Fassung
Dieser Text fasst zusammen, was zur schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule Hornstein veröffentlicht ist. Verbindlich sind die Bestimmungen der Marktgemeinde Hornstein und der Schule. Bis deren Wortlaut hier hinterlegt ist, gelten bei Abweichungen diese.
Betreuungszeiten
Die Tagesbetreuung schließt an den Unterricht an. Angeboten werden eine Wartegruppe bis 14:30 Uhr und die Tagesbetreuung bis 16:00 Uhr; welche Form gilt, ergibt sich aus der Anmeldung.
Schultage und Ferien
Die Tagesbetreuung folgt dem Schuljahr. Für das Schuljahr 2026/27 gelten im Burgenland die Ferientermine des Bundesministeriums für Bildung: Herbstferien vom 27. bis 31. Oktober 2026, Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2026 bis 6. Jänner 2027, Semesterferien vom 8. bis 13. Februar 2027, Osterferien vom 20. bis 29. März 2027, Pfingstferien vom 15. bis 17. Mai 2027 und Hauptferien vom 3. Juli bis 5. September 2027.
Betreuung in den Ferien wird gesondert angemeldet.
Anmeldung
Der Bedarf wird jährlich erhoben. Die Anmeldung erfolgt über das Portal oder über das Formular der Bedarfsanmeldung; sie gilt für das gesamte Schuljahr.
Abmeldung bei Abwesenheit
Fehlt ein Kind, ist die Betreuung zu verständigen. Über das Portal lässt sich eine Abwesenheit unmittelbar melden; rechtzeitig gemeldete Tage werden beim Essensbeitrag nicht verrechnet.
Kontakt
Marktgemeinde Hornstein, Rathausplatz 1, 7053 Hornstein. Telefon 02689/2225, post@hornstein.bgld.gv.at